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„Neues Gesetz sorgt für Wandel in der TV-Landschaft – Mieter müssen jetzt handeln“

„Neues Gesetz sorgt für Wandel in der TV-Landschaft – Mieter müssen jetzt handeln“

Ein bald in Kraft tretendes Gesetz könnte Millionen von Mietern den Zugang zum Kabelfernsehen erschweren. Mit der Frist, die am 1. Juli 2024 abläuft, wird die bisher erlaubte umgelegte Kabelgebühr auf die Nebenkosten der Mieter verboten. Da sich das Gesetz voraussichtlich auf die Zusammenarbeit von Vermietern und Kabelanbietern auswirken wird, müssen Mieter gegebenenfalls Maßnahmen treffen, um nach Ablauf dieser Frist weiterhin Fernsehen zu können.

Stirbt das Kabelfernsehen aus?

Das Ende der gesetzlichen Frist könnte bedeuten, dass viele Vermieter ihre Verträge mit den Kabelanbietern kündigen, da diese Kosten nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. Zwölf Millionen Mieter, die derzeit zwischen 8 und 14 Euro im Monat für ihren Kabelfernsehanschluss zahlen, könnten dadurch betroffen sein. Ein in den 1980ern eingeführtes Nebenkostenprivileg für Kabelnetzbetreiber wie Vodafone und Tele Columbus wird ebenfalls beendet.

Freiheit bei der Auswahl des TV-Anbieters

Mit der geplanten Reform des Telekommunikationsgesetzes will die Bundesregierung sicherstellen, dass Mieter mehr Autonomie in der Auswahl ihres Fernsehanschlusses haben. Die Änderung trat bereits ab dem 01. Dezember 2021 mit einer Übergangsfrist bis zum 01. Juli 2024 in Kraft.

Was passiert als nächstes?

Den Mietern wird angeboten, ihren Kabelanschluss zu behalten, wobei eine Preiserhöhung von zwei bis drei Euro im Monat erwartet wird. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Alternativen zum Kabelfernsehen, darunter Satellit, Internet und das kostenlose digitale Antennenfernsehen DVB-T2 für öffentlich-rechtliche Programme. Große Internet-TV-Anbieter wie Magenta TV, Waipu und Zattoo sehen ihre Chancen, auf dem Markt zu wachsen, steigen.

Wie reagieren die Kabelanbieter?

Vodafone und weitere Kabelanbieter bereiten sich darauf vor, Kundenschwund zu erleben.

Vodafone hat in einer Investorenpräsentation angegeben, dass die Änderungen des Gesetzes einen potenziellen Erlösverlust von etwa 800 Millionen Euro pro Jahr bedeuten könnten, basierend auf den 8,5 Millionen TV-Kunden, die sie über Wohnungsbaugesellschaften bedienen.

Vodafone-Manager Marc Albers erklärte, dass die drohenden Einbußen eine Herausforderung darstellen, zeigte sich aber zuversichtlich, dass sie weiterhin in der Lage sein werden, die Mieter mit ihren Angeboten zu überzeugen.

Gebührenerhöhung für Kabelkunden

Vodafone und andere Kabelanbieter bieten derzeit neue Vereinbarungen an, um fortgesetzt attraktive Preise zu gewährleisten. Zuvor konnten aufgrund der Großhandelsverträge mit Wohnungsbauunternehmen günstige Durchschnittspreise pro Wohnung erzielt werden.

Vodafone gab jedoch bekannt, dass einzelne Mieter ohne bestehenden Rahmenvertrag künftig mit Kosten von rund 13 Euro pro Monat rechnen müssen.